Kosten und Abrechnung
Ich rechne nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) ab, Sondervereinbarungen sind jedoch möglich.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlung durch Heilpraktiker leider nicht.
Privat Krankenversicherte, privat Zusatzversicherte sowie beihilfeberechtigte Personen können die anfallenden Kosten bei ihrer Versicherung geltend machen und erhalten je nach dem individuell vereinbarten Tarif Erstattungsleistungen. Es ist jedoch der volle Rechnungsbetrag fällig unabhängig von der Erstattungsleistung des Versicherers / der Beihilfestelle. Bitte beachten Sie auch, dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente von Ihrer privaten Krankenversicherung/ Zusatzversicherung / Beihilfestelle nicht immer erstattet werden.
Da ich nicht direkt mit den Versicherungen abrechne, hat der Patient die Erstattungsverfahren gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind als Eigenanteil vom Patienten zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Rechnungsbetrag des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Hinweis bei Verhinderung
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden, besser 48 Stunden, vor dem Terminbeginn abgesagt werden müssen. Montagstermine oder Termine nach einem Feiertag spätestens an dem Werktag davor bis 12 Uhr. Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden mit einer Ausfallgebühr in Höhe von 80,00€ in Rechnung gestellt.